In Übereinstimmung mit dem EFPIA-Transparenzkodex legt Bayer alle Zahlungen sowie die Gewährung anderer geldwerter Vorteile an Ärzte, andere Heilberufe und Organisationen des Gesundheitswesens offen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und wissenschaftlichen Kommunikation von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erfolgen.
Zuwendungen an |
Ärzte und andere Heilberufe |
Organisationen des Gesundheitswesens |
Geld- und Sachspenden |
- |
Einseitige Geld- und Sachleistungen |
Veranstaltungen |
- 1. Anmeldegebühren
- 2. Reise und Unterkunft
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- 1. Sponsorship
- 2. Anmeldegebühren (falls anwendbar)
- 3. Reise und Unterkunft
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Dienstleistung und Beratung |
- 1. Honorare
- 2. Sonstige vertraglich vereinbarte Aufwendungen (einschließlich beispielsweise für Reise, Unterkunft und Anmeldegebühren)
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Forschung und Entwicklung |
Honorare, Aufwendungen für Reise und Unterkunft und andere mit der Dienstleistung zusammenhängende Aufwendungen |
Die Bayer AG bestätigt, dass ihre Offenlegung der gemachten Zahlungen an Angehörige medizinischer Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens in Anwendung der Grundsätze des EFPIA-Transparenzkodex erfolgte.
Gemäß dem EFPIA-Transparenzkodex werden die Zahlungen in der Mehrzahl der europäischen Länder auf globalen und lokalen Unternehmens-Websites von Bayer veröffentlicht. In diesem Fall führen die Links der obigen Liste direkt zu den jeweiligen Datenberichten der Länder, die in englischer Sprache und der Landessprache zur Verfügung stehen.
In anderen Ländern ist aufgrund geltenden oder in Entwicklung befindlichen nationalen Rechts und von den Ländern selbst erlassenen Vorschriften die Veröffentlichung auf einer zentralen Online-Plattform erforderlich, oft in Partnerschaft mit den Beteiligten. In diesem Fall führen die Links oben zu der jeweiligen lokalen Unternehmens-Website von Bayer, wo Sie weitere Informationen erhalten.