Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von 132 T €. Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: