I. Corporate Compliance Policy als Handlungsgrundlage
Bayer will im Wettbewerb durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Dabei müssen unternehmensspezifische und gesetzliche Regeln eingehalten werden. Die Corporate Compliance Policy dient hierfür als Grundlage. Sie stellt Schwerpunkte heraus, die in der Praxis besondere Bedeutung haben.
II. Prinzipien
Die Bayer AG respektiert das geltende Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Diese Policy nennt Schwerpunkte von besonderer Praxisrelevanz.
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Fairness im Wettbewerb
Die Bayer AG bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts.
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Integrität im Geschäftsverkehr
Korruption wird nicht geduldet.
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Prinzip der Nachhaltigkeit
Bayer ist sich seiner Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst.
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Einhaltung des Außenhandelsrechts
Alle nationalen und internationalen Außenhandelsbestimmungen sind zu befolgen.
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Wahrung der Chancengleichheit im Wertpapierhandel
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, unternehmensinterne Informationen, die börsenkursrelevant sein können, vertraulich zu behandeln.
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Ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzberichterstattung
Im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind Geschäftsprozesse angemessen zu dokumentieren. Durch Kontrollen muss die vollständige und korrekte Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Informationen sichergestellt werden.
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Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen
Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.
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Schutz unseres Wissensvorsprungs und Respektieren der Schutzrechte Dritter
Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden. Ebenso sind die Schutzrechte Dritter zu respektieren.
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Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen
Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und die des Unternehmens trennen. Auch bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien.
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Kooperativer Umgang mit Behörden
Bayer ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives Verhältnis zu pflegen. Informationen sollen vollständig, offen, richtig, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung gestellt werden.